Betriebliches Eingliederungsmanagement – Definition
Was ist Betriebliches Eingliederungsmanagement?
Der Begriff Betriebliches Eingliederungsmanagement (Abk.: BEM) steht für unternehmerische und sozialrechtliche Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Beschäftigten, die längere Zeit krankheitsbedingt arbeitsunfähig waren.
Warum ist BEM für Beschäftigte wichtig?
Durch das Betriebliche Eingliederungsmanagement erhalten Beschäftigte nach längerem krankheitsbedingtem Ausfall eine Basis, in ihrem ehemaligen oder auch einem anderen Arbeitsumfeld Fuß zu fassen und ihre Arbeitsfähigkeit zu stabilisieren.
BEM hat somit eine sozialrechtliche und eine psychologische Komponente.
Warum ist BEM für Unternehmen ein Gewinn?
Betriebliches Eingliederungsmanagement sorgt dafür, dass loyale Angestellte an ihre Arbeitsplätze zurückkehren können. Wer als Arbeitnehmer über seine Kräfte gearbeitet hat und deshalb ein Burnout-Syndrom entwickelt hat, kann nach seiner Krise eine noch intensivere Bindung zum Arbeitgeber entwickeln.
Wer ist im Unternehmen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement verantwortlich?
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber sicherstellen, dass Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement nutzen können.
Den Wortlaut des Gesetzestextes aus dem Jahr 2004 finden Sie unter Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Unternehmensführung bestimmt im Unternehmen Verantwortliche, die das BEM umsetzen und betroffene Beschäftigte unterstützen.
Wie ist der Ablauf von BEM?
Zum Ablauf von Betrieblichem Eingliederungsmanagement gibt es keine festen Vorgaben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beschäftigten nach einem krankheitsbedingten Ausfall von mehr als 6 Wochen ein BEM-Gespräch anzubieten.
Welche Probleme gibt es im Betrieblichen Eingliederungsmanagement häufig?
Zu den häufigsten Problemen im BEM zählen:
- Der Arbeitgeber ist nicht von der Wirksamkeit der BEM-Maßnahmen überzeugt. Er hat kein Verständnis für das Burnout-Syndrom oder das seit der Corona-Pandemie auftretende Long-Covid-Syndrom.
- Die langzeiterkrankte Person hat keine Zuversicht, dass nach der Erkrankung eine erneute, gedeihliche Zusammenarbeit gelingen kann.
- Die Person hatte vor Eintreten der Krankheit innerlich bereits gekündigt, aber keine andere Arbeitsstelle in Aussicht
- Im Unternehmen ist es zu Mobbing gekommen. Deshalb wird die Wiedereingliederung nach Krankheit von der erkrankten Person eher als Belastung oder Bedrohung angesehen, statt als Hilfe.
Welche guten Ergebnisse von Betrieblichem Eingliederungsmanagement sind möglich?
Mit BEM lassen sich unter folgenden Grundvoraussetzungen gute Ergebnisse erzielen:
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben ein Interesse daran, z. B. nach einer unfallbedingten Abwesenheit vom Unternehmen die Zusammenarbeit wieder vollumfänglich herzustellen.
- Es handelte sich um eine gesellschaftlich „anerkannte“ somatische Erkrankung (z. B. Morbus Crohn oder ein Ulcus (Magengeschwür), nach deren Genesung die vollständige Wiederherstellung der Gesundheit für alle Beteiligten als wahrscheinlich gilt.
- Hohe Arbeitsmotivation vor dem Auftreten der Krankheit.
Wer ist an der Umsetzung von BEM im Unternehmen beteiligt?
Zu den am Betriebliches Eingliederungsmanagement beteiligten Personen und Instanzen zählen:
- Der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin selbst
- Betriebsrat
- BEM-Beauftragte
Wer sind die BEM-Beauftragten?
Zu den BEM-Beauftragten zählen:
- BEM-Fallmanager, verantwortlich für die Vereinbarung und das Führen der Mitarbeitergespräche
- BEM-Berater
- Andere Verantwortliche, Beauftragte und Koordinatoren
Je nach Unternehmensgröße kann eine Person auch zwei oder drei Aufgaben in Personalunion übernehmen.
Wer arbeitet mit den BEM-Beauftragten zusammen?
Im Unternehmen arbeiten Personen aus dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) und der Personalabteilung (HR) zusammen. Im Idealfall besteht auch ein vertrauensvoller Austausch mit Personen aus dem Betriebsrat und mit dem Betriebsarzt.
Außerhalb des Unternehmens kann es bei Einwilligung der erkrankten Person zur Abstimmung mit Kostenträgern im Gesundheitswesen kommen. Zu den Kostenträgern zählen Gesetzliche Krankenkasse bzw. Private Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung.