Wer darf sich Supervisor nennen?
Supervisor nennen darf sich prinzipiell jede Person. Auch Berater oder Beraterin ist als Berufsbezeichnung nicht geschützt. Damit steht es allen Personen frei, als Supervisoren aufzutreten. Der Moment der Wahrheit kommt spätestens in der ersten Supervisionssitzung. Dann stellt sich heraus, ob die Person ihr Handwerk in der Supervision versteht.
Das Problem: Qualitätskriterien fehlen
Ohne klare Qualitätskriterien ist auf den ersten Blick nicht klar, wie gut ein Supervisor ist
Wie können Sie die Qualität eines Supervisors vorab bewerten?
Sehen Sie sich die Internetseite an: Finden Sie dort professionell und aufbereitete und inhaltlich stimmige Angebote?
Schauen Sie nach, welche Aus- und Fortbildungen im Hinblick auf die Supervisionsarbeit absolviert wurden.
Hat die Person Fachartikel oder ein Fachbuch veröffentlicht? Eine Veröffentlichung bei einem renommierten Verlag ist ein guter Hinweis auf Qualität in der Beratung.
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Wie erkenne ich einen unerfahrenen Supervisor?
Eine in der Supervision unerfahrene Person erkennen Sie daran, dass sie schnell zu wissen meint, was das Problem ist – und wie es zu lösen wäre.
Gute Supervision ist eine Einladung an die Supervisionsteilnehmer, ihr eigenes Handeln und Denken zu reflektieren.
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